Schweiz: Weiterbildung von der Steuer abziehen
21 Apr 2010
Jeder, der sich dazu entschließt sich beruflich neu zu orientieren, auch wenn die Umschulung dabei freiwillig ist, soll die Kosten dafür von der Steuer abziehen können. Diese Regelung gilt auch für die Kosten einer Weiterbildung. Allerdings nur dann, wenn sich dieser Aufwand positiv auf die Aufstiegschancen im Beruf auswirken.
Fortbildung muss bis jetzt mit Beruf zusammenhängen
Bildungskosten können heute nur dann von der Steuer abgezogen werden, wenn sie auch wirklich und unmittelbar mit dem gegenwärtigen Beruf zu tun haben oder wenn eine berufliche Umschulung nötig geworden ist. So kann eine Erzieherin ihre Kosten von der Steuer abziehen, wenn sie eine Weiterbildung Pädagogik macht, da dieses unmittelbar mit ihrem Beruf zusammenhängt. Das Finanzdepartment teilte am Freitag mit, dass eine Vernehmlassung eröffnet hat. Damit soll in der Zukunft auch dann ein Steuerabzug möglich sein, wenn die Weiter- oder Ausbildung nicht mit dem aktuell ausgeführten Beruf zu tun hat. Auf Anfrage erklärte Regine Löpfe von der Steuerverwaltung, dass die Voraussetzung hier für sei, dass die Bildung jemanden dazu befähige einen Beruf auszuüben.
Erstausbildung wird nicht finanziert
Von Abzügen ausgenommen bleiben die Kosten für die Erstausbildung. Ebenso nicht von den Steuern abgesetzt werden können solche Kurse, die nicht direkt etwas mit einem Beruf zu tun haben. Hierunter versteht der Bundesrat all jene, die nur der Liebhaberei oder der Selbstentfaltung dienen. Der Vernehmlassung liegt ein Bericht bei, der Beispiele für diese nennt. Nach der neuen Regelung könnte demnach jemand, der als Bäcker tätig ist einen Tauchschein von der Steuer absetzen, da dieser dann schließlich dazu in der Lage wäre, theoretisch zumindest, seinen Lebensunterhalt als Tauchlehrer zu verdienen. Der Sozialarbeiter aber die Kosten für seinen jahrelangen Salsa-Kurse nicht abziehen, da ihn diese nicht zu einer Berufstätigkeit befähigen können. Ohne minimalen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit werden ebenfalls nicht anerkannt, sondern vielmehr der Liebhaberei zugeordnet.
Es bestehen Obergrenzen
Es gelten Obergrenzen für die Abzüge. Nach dem Willen des Bundesrates sollen bei der direkten Bundessteuer 4000 Franken abgezogen werden können. Bei den kantoralen Steuern sollen die verschiedenen Kantone die Maximalbeträge selber festlegen. Laut Schätzungen des Bundesrates rechnen sie damit, dass dem Bund dadurch rund 5 Millionen Franken durch die Lappen gehen werden. Wegen der noch offenen Ausgestaltung lassen sich die Mindereinnahmen von Kantonen und Gemeinden noch nicht beziffern.
Der Bundesrat erfüllt mit dieser Gesetzesänderung einen Auftrag des Palaments. In einer Motion forderte die Wirtschaftskommission des Ständerates die heutige Abzugsregelung zu ändern. Bis zum 7. August können sich nun die Kantone, Parteien und Verbände zu den Vorschlägen des Bundesrates äußern. Dieser hatte sich gegen die Änderung gestellt. Bundesräting Evelin Widmer-Schlumpf hatt er klärt, dass diese Abzüge im Besonderen den Gutverdienern zu Gute kommen. Diese würden sich ohnehin weiterbilden und auch das Missbrauchspotential sei sehr hoch. Mit den veränderten Umständen in der Arbeitswelt hatte die Ständeratskommission dieses Anliegen begründet.
Leave a reply